Wer die Grundqualifikation für den Güterverkehr bereits besitzt, wechselt mit dieser Maßnahme in den Personenverkehr – in 35 Stunden.

Die Maßnahme ermöglicht den Umstieg vom Güterverkehr in den Personenverkehr. Voraussetzung ist, dass die Grundqualifikation für den Güterverkehr bereits vorliegt; sie wird angerechnet, statt noch einmal durchlaufen zu werden.
Am Ende der 35 Ausbildungsstunden steht eine Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Sie wird in deutscher Sprache abgelegt.
Als nach AZAV zertifizierter Träger darf die Fahrschule KDL Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter annehmen.
Das BKF-Büro prüft die Voraussetzungen und nennt den nächsten Kurstermin.