Die Fahrschule KDL ist als Träger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert. Deshalb können unsere Berufskraftfahrer-Maßnahmen über Bildungsgutscheine gefördert werden.
Die AZAV regelt, welche Bildungsträger Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen dürfen. Eine anerkannte fachkundige Stelle prüft dafür Träger und Maßnahmen. Ohne diese Zulassung könnten Agenturen für Arbeit und Jobcenter keine Kosten übernehmen.
DEKRA Certification GmbH hat uns als Träger für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch zugelassen. Das Zertifikat gilt vom 5. Juli 2026 bis zum 4. Juli 2031. Die Abbildung zeigt Seite 1 von 2.

Das BKF-Büro beantwortet Fragen zur Förderung und schickt auf Wunsch die zweite Seite oder eine Druckfassung.