Wer gewerblich Güter oder Personen befördert und den Beruf nicht als Ausbildung erlernt hat, muss eine Grundqualifikation nachweisen. Die beschleunigte Variante läuft über einen Lehrgang: 140 Stunden, davon mindestens zehn Fahrstunden, und eine schriftliche Prüfung bei der IHK.
Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) setzt seit Juli 2006 die EU-Richtlinie 2003/59/EG um. Es vereinheitlicht die Ausbildung und zielt auf einen Fahrstil, der sicherer ist und weniger Kraftstoff verbraucht. Die Prüfung legt die IHK am Wohnsitz ab.
Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güter- und Personenverkehr, die den Beruf nicht als Ausbildungsberuf erlernt haben und ihre Fahrerlaubnis zu diesen Stichtagen oder danach erworben haben:
Die Grundqualifikation verlangt keine Lehrgangsteilnahme. Die Prüfung dauert 450 Minuten: 240 Minuten schriftlich und 210 Minuten praktisch. Die Themen muss man selbst erarbeiten und die Anmeldung selbst organisieren. Für die praktische Prüfung braucht man ein versichertes Prüfungsfahrzeug nach der Prüfungsordnung und eine Fahrlehrerin oder einen Fahrlehrer.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist der Weg über einen Lehrgang an einer anerkannten Ausbildungsstätte. Die Sachkundeprüfung dauert 90 Minuten und ist nur schriftlich. Zur Zulassung gehört der Nachweis über 140 Stunden Unterricht, davon zehn Fahrstunden. Den jeweiligen Führerschein braucht man zur Sachkundeprüfung nicht.
Die Prüfungsinhalte richten sich nach Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). In der Prüfung ist nachzuweisen, dass diese Kenntnisse sitzen:
Die IHK-Prüfungen sind in folgenden Sprachen verfügbar:
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind über 21 Jahre alt und besitzen bereits eine Fachkundeprüfung nach § 4 Absatz 6 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr oder den Straßenpersonenverkehr. In der Grundqualifikation wird der theoretische Prüfungsteil verkürzt. In der beschleunigten Grundqualifikation dauert der Lehrgang 96 statt 140 Stunden, einschließlich zehn Fahrstunden; die Prüfung wird ebenfalls verkürzt.
Umsteigerinnen und Umsteiger sind ebenfalls über 21: Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer, die in den Personenverkehr wechseln oder ihn zusätzlich ausüben wollen, oder Busfahrerinnen und Busfahrer, die auch Lkw fahren wollen. Lehrgang und Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation werden verkürzt. Der Lehrgang dauert dann 35 Stunden, davon 2,5 Stunden am Steuer der betreffenden Klasse.
Wer die Grundqualifikation schuldet und sie nicht nachweist, riskiert ein Bußgeld. Für Fahrerinnen und Fahrer liegt der Rahmen bei 30 bis 5.000 Euro, für Unternehmen bei 200 bis 20.000 Euro.
Der Lehrgang findet in der Steubenstraße 12 in Lübbecke statt. Kosten und Termine nennen wir auf Anfrage; die Preise enthalten die Lehrmittel.
Die Fahrschule KDL ist nach AZAV zertifiziert und darf Bildungsgutscheine der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter annehmen.
Das BKF-Büro klärt, welcher Weg passt, und nennt den nächsten Lehrgangstermin.