Bevor du aufs Motorrad steigst, solltest du zwei Dinge kennen: die vorgeschriebene Schutzkleidung und die Wetterregeln, die im Winterhalbjahr gelten.
Für Ausbildung und Prüfung schreibt der TÜV vor:
Wir empfehlen dir, eigene Schutzkleidung anzuschaffen, denn sie schützt dich auch nach der Ausbildung. Leihbekleidung stellen wir gern zur Verfügung, können aber nicht jede Größe vorrätig halten; die Passform ist deshalb nicht immer optimal.
Die genauen Anforderungen an die Bekleidung in Ausbildung und Prüfung bekommst du bei uns, sprich uns einfach an.
Im Winterhalbjahr findet die Motorradausbildung nur eingeschränkt statt. Der TÜV nimmt keine Prüfungen ab, wenn es kälter als fünf Grad ist oder bei zehn Grad und Regen. Auch wir behalten uns vor, Fahrstunden bei widriger Witterung abzusagen.
Wichtig, damit es keine Überraschung gibt: Buchst du in diesem Zeitraum trotzdem Fahrstunden und müssen sie wegen Wetter oder Temperatur abgesagt werden, berechnen wir sie als Fehlstunde.
Wir schauen gemeinsam, welcher nächste Schritt für dich passt.