Du bist mit deiner Fahrschule nicht zufrieden? Ein Wechsel ist einfacher, als viele denken, und du musst nicht von vorn beginnen.
Deine bisherige Fahrschule ist verpflichtet, dir eine Ausbildungsbescheinigung über deinen aktuellen Ausbildungsstand auszuhändigen, also über alle Theorie- und Praxisstunden, die du schon absolviert hast.
Mit dieser Bescheinigung kommst du zu uns oder rufst uns an. Gemeinsam schauen wir, welche Fahrstunden und Theorieeinheiten du schon hinter dir hast; die musst du nicht wiederholen.
Zusammen stellen wir außerdem den Antrag zum Fahrschulwechsel, der beim TÜV eingereicht wird. Der TÜV berechnet für die Umtragung eine Gebühr; die aktuelle Höhe erfährst du direkt beim TÜV oder bei uns.
Ruf uns an, wir sagen dir ehrlich, ob und wie ein Wechsel für dich Sinn ergibt.